Erwartungsgemäss wurde die umstrittene Zukunftsinitiative der Juso in der heutigen Abstimmung abgelehnt. Die Volksinitiative sah die Einführung einer neuen Bundessteuer in der Höhe von 50% auf Erbschaften und Schenkungen ab einem Freibetrag von 50 Millionen Franken vor, wobei die Steuereinnahmen für den ökologischen Umbau und die Bekämpfung der Klimakrise verwendet werden sollten.
Das Thema ist somit zumindest vorerst vom Tisch. Es bleibt abzuwarten, ob in den kommenden Jahren eine weitere Erbschaftssteuerinitiative lanciert und zur Abstimmung gebracht wird. Aufgrund der Trägheit der politischen Prozesse in der Schweiz dürfte dies allerdings frühestens in einigen Jahren der Fall sein.
Die bereits bestehenden, auf kantonaler Ebene erhobenen Erbschafts- und Schenkungssteuern werden von dieser Initiative nicht berührt und gelten weiterhin unverändert. Ehegatten und Nachkommen sind in den allermeisten Kantonen von diesen Steuern befreit.
Das heutige Nein zur Einführung einer neuen Erbschaftssteuer auf Bundesebene bestätigt, dass das Schweizer Stimmvolk den Schutz des Privateigentums respektiert und spricht für die politische, wirtschaftliche und steuerliche Stabilität der Schweiz sowie die verlässliche Steuerpolitik des Landes.
Hervorzuheben ist die Möglichkeit, in der Schweiz im Voraus verbindliche Steuerregelungen einzuholen, womit Planungssicherheit gewährleistet werden kann. In Kombination mit der Möglichkeit von privaten steuerfreien Kapitalgewinnen, der Besteuerung nach dem Aufwand sowie den wettbewerbsfähigen Steuersätzen bleibt die Schweiz auch weiterhin ein besonders attraktiver Standort für vermögende Privatpersonen.
Die steuerliche Attraktivität des Standortes Schweiz wird durch ein äusserst flexibles Ehe- und Erbrecht ergänzt. So können Privatpersonen ihren Nachlass, insbesondere auch die Unternehmensnachfolge, sowie das Ehegüterrecht mit Erb- und Eheverträgen verbindlich und einzelfallgerecht regeln. Ausserdem werden ausländische Trusts und Stiftungen in der Schweiz anerkannt, was den Planungsspielraum und die Rechtssicherheit weiter erhöht.
Gerne unterstützen wir vermögende Privatpersonen, die sich in der Schweiz niederlassen möchten, um von den attraktiven Steuer- und Lebensbedingungen in der Schweiz zu profitieren. Unter anderem beraten wir bei der Optimierung und Planung der steuerlichen Situation, beim Kauf von Immobilien, bei der nachlass- und güterrechtlichen Planung oder bei der Erlangung von Aufenthaltstiteln. Zudem können wir Sie in allen weiteren Rechtsgebieten umfassend beraten.
24.11.2025
03.11.2025
24.10.2025